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OVG Berlin, 26.11.1991 - 4 B 47.90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Obliegenheit; Privatdozent; Titellehre; Höherrangiges Recht
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.04.1990 - 5 A 239.86
- OVG Berlin, 26.11.1991 - 4 B 47.90
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 09.04.2014 - 12 K 1020.13
Begrenzung des Umfangs der Lehrtätigkeit
Diese gesetzlich normierte Verpflichtung des Privatdozenten, eine (Mindest)Lehre zu erbringen, besteht darin, mittels einer regelmäßigen Ausübung der Lehrtätigkeit zu gewährleisten, dass die ansonsten kaum in den Hochschulbetrieb eingebundenen Privatdozenten sich ihre im Habilitationsverfahren unter Beweis gestellte Qualifikation als Forscher und Lehrer erhalten, damit sichergestellt ist, dass ihre Lehre den an sie im Interesse der Studierenden zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26. November 1991 - 4 B 47.90 - juris Rdn.17).